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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, gelten in der jeweils auf der Internetseite des Verwenders (www.pinolino.de/agb-b2b) dargestellten aktuellen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Pinolino Kinderträume GmbH, Sprakeler Straße 397, 48159 Münster mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend Käufer oder Auftraggeber genannt).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Das gilt nur dann nicht, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.


2 Angebote, Auftragsannahme

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in ­jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, ­sofern eine solche erstellt wird. Individualvereinbarungen bleiben unberührt und gelten stets ­vorrangig.


3 Preise

(1) Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten die Preise des jeweils aktuellen Produktkatalogs. Die Preise können jederzeit angepasst werden. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigem Nachlass ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung, jedoch zzgl. der zum Lieferdatum gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne, Gehälter, Fracht usw.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der angebotenen bzw. bestätigten Preise die Vereinbarung neuer, angemessen erhöhter Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


4 Modelländerungen

(1) Alle serienmäßig hergestellten Produkte werden gemäß unseren Abbildungen bzw. Mustern geliefert. Pinolino behält sich ausdrücklich das Recht vor, ohne besondere Ankündigung Produkte technisch zu verändern, soweit dies aus produktionsbedingten oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

(2) Alle in Katalogen, Broschüren, Preislisten und anderen Publikationen genannten Maße sind circa-Maße. Toleranzen, die sich im handelsüblichen Bereich bewegen, begründen daher keinen Mangel.


5 Lieferfristen

(1) In der Regel halten wir die angegebenen Lieferfristen ein, übernehmen jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen keine Gewähr.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung.

(3) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines von uns zu vertretenden Umstandes um mehr als 30 Tage, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Wird uns die Lieferung unmöglich, werden wir von unserer Lieferpflicht befreit. Wird uns die Lieferung durch diese Umstände unzumutbar, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers besteht nicht, wenn wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.

(4) Wird die Lieferung durch Umstände, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt u.ä. verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachfrist.


6 Lieferung/Versand

(1) Alle Lieferungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Lager Münster auf Kosten des Empfängers. Der Auftraggeber trägt die gesamten Versandkosten für den Transport.

Ab einem Auftragswert von 950,- € pro Lieferung liefern wir innerhalb Deutschlands frei Bordsteinkante, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei einem Auftragswert von weniger als 200,- € zzgl. Umsatzsteuer berechnen wir eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 10,- € zzgl. Umsatzsteuer.

(2) Weltweit versenden wir unsere Artikel ab einem Mindestbestellwert von 400,- €. Dafür berechnen wir unsere Selbstkosten, die Sie bitte auftragsbezogen bei uns anfragen. Für Auslandssendungen liefern wir ab Lager Münster. Bei einem Auftragswert von weniger als 400,- € zzgl. Umsatzsteuer berechnen wir zusätzlich zu den Selbstkosten eine Abwicklungsgebühr von 15,- € zzgl. Umsatzsteuer.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Frachtführer oder dessen Beauftragten, auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist oder die Ware an einen vom Käufer benannten Dritten (Endkunde) übergeben wird.

(4) Die Ware wird grundsätzlich unversichert versandt.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

7 Zahlungen

(1) Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand per E-Mail durch Pinolino zu. Er verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Kunde hat empfängerseitig die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Übersendung sämtlicher Rechnungen per E-Mail durch Pinolino an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse störungsfrei erfolgen kann und technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend eingestellt sind. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an Pinolino finden keine Berücksichtigung und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich in Textform an Pinolino mitzuteilen. Solange der Kunde eine Änderung seiner ­E-Mail-Adresse Pinolino nicht in der v.g. Form bekannt gegeben hat, gelten Zustellungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse diesem stets als zugegangen.

(2) Rechnungen werden nach Lieferung der Ware erstellt. Rechnungen sind nach ihrem Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Auslandszahlungen müssen für den Empfänger spesenfrei erfolgen.

(3) Bestehen berechtigte Gründe (Störungen in der Geschäftsbeziehung, z.B. Zahlungsverzug) können die Zahlungsbedingungen jederzeit auf Vorauszahlung ohne Skontoabzug oder SEPA-Firmenlastschrift umgestellt werden. Eine Umstellung auf eine Zahlung per SEPA-Firmen­lastschrift erfolgt – sofern der Käufer Unternehmer iSd. § 14 BGB ist –, wenn zuvor bei Zahlungs­abwicklung über die SEPA-Basislastschrift in mehr als einem Fall eine Rücklastschrift erfolgte.

(4) Für Rückbuchungen von Lastschriften berechnen wir 25,- € je Rückbuchung.

(5) Pinolino ist berechtigt, eingehende Zahlungen nach eigenem Ermessen auf offene Forde­rungen im Kontokorrent zu verrechnen, soweit der Käufer einen konkreten Verwendungszweck nicht benennt.

(6) Tritt in den Vermögensverhältnissen oder der Kreditwürdigkeit des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann Pinolino für noch ausstehende Lieferungen aus laufenden Verträgen Vorauszahlung unter Fortfall des ursprünglich vereinbarten Zahlungszieles verlangen. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen oder der Kreditwürdigkeit gilt als nachgewiesen, wenn Pinolino eine entsprechende schriftliche Auskunft einer deutschen Großbank, eines Kreditinstituts, einer Auskunftei oder eines Kreditversicherungsunternehmens vorliegt.

(7) Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir unbeschadet weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Geschäften mit Endverbrauchern beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB.

(8) Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten etwaiger Mahnschreiben im Verzug von jeweils 5,- € zzgl. Porto und ggf. Einschreibegebühren zu tragen, es sei denn, er weist nach, dass die angesetzten Kosten nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind.


8 Gewährleistung/Haftung

(1) Die Ware ist unverzüglich nach der Abholung oder Lieferung vom Auftraggeber zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich (spätestens 2 Tage) nach Abholung oder Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich (spätestens 2 Tage) nach Entdecken dem Auftragnehmer in Textform anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn im Auftrag des Käufers die Versendung der Ware an dessen Kunden erfolgt. Der Käufer hat es zu vertreten, wenn seine Kunden ihm gegenüber nicht rechtzeitig Beanstandungen geltend machen. Werden Mängel danach nicht rechtzeitig angezeigt, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.

(2) Transportschäden müssen sofort bei Anlieferung auf dem Ablieferbeleg des Frachtführers vermerkt, vom Fahrer quittiert und uns schriftlich angezeigt werden. Fehlt die Bestätigung des Frachtführers oder seines Beauftragten können Transportschäden nachträglich nicht anerkannt werden.

(3) Handelsübliche, geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität und Farben sind kein Mangel und können deshalb nicht beanstandet werden.

(4) Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr für Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(5) Dem Auftraggeber wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder wenn der Verkäufer sowohl die Nachbesserung als auch die Nachlieferung verweigert oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 284 BGB zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

(6) Der Auftragnehmer haftet außer bei Schäden aus der Verletzung einer übernommenen Garantie und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt. Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, haftet der Auftragnehmer nur für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab der Ablieferung der Sache.

(8) Sendet der Auftraggeber mangelhafte oder falsch gelieferte Ware in berechtigter Ausübung seiner vorstehend zu Ziffer 8 Absatz 1 bis 5 genannten Mängelansprüche an den Auftragnehmer zurück, ist die Rücksendung im Vorhinein mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Die Warensendung ist transportsicher zu verpacken und frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Bei insoweit berechtigter Rücksendung erstattet der Auftragnehmer die für die Rücksendung erforderlich gewordenen und nachgewiesenen Kosten. Unfreie Rücksendungen werden vom Auftragnehmer nicht angenommen.


9 Transportverpackung

Jegliche Transportverpackung gemäß §3 Verpackungsordnung ist durch den Auftraggeber fach- und umweltgerecht zu entsorgen.


10 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Münster/Westfalen. Gerichtsstand für Streitigkeiten und aus Verträgen mit uns ist Münster/Westfalen. Die auf Basis der vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


12 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen einschließlich Forderungen aus Saldoanerkennung im Kontokorrent vor.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall, dass die Ware an den Auftragnehmer zurückgesandt wird.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat der Auftraggeber uns unverzüglich anzuzeigen.

(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bei Zahlungsverzug oder -gefährdung sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag.

(5) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäft weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Beträge aus der Einziehung sind als unser Eigentum gesondert aufzubewahren. Wir behalten uns vor, die Abtretung der Ansprüche dem Dritt-Erwerber anzuzeigen und die Forderung in unserem Namen einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu be- und verarbeiten. Die Be- und Verarbeitung erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

(6) Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.


13 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht wirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Spielzeugrichtlinie:

(1) Achtung! Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet.
      a Kleine Teile. Erstickungsgefahr.
      b Kleine Teile und kleine Kugeln. Erstickungsgefahr.
      c Lange Schnur. Strangulationsgefahr.
      d Dieses Spielzeug hat funktionsbedingte scharfe Kanten.
      e Dieses Spielzeug hat funktionsbedingte scharfe Spitzen.
      f Keine Fremdgeschosse abschießen. Nicht auf Augen oder Gesicht zielen.

(2) Achtung! Nur für den Hausgebrauch.

(3) Achtung! Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen.

(4) Achtung! Mit Schutzausrüstung zu benutzen. Nicht im Straßenverkehr zu verwenden. 20 kg max.

(5) Achtung! Dieses Spielzeug bietet keinen Schutz.

(6) Achtung! Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet. Kleinkinder sind nicht in der Lage den Schlitten zu kontrollieren, bzw. zu lenken oder zu bremsen. Verletzungsgefahr. Verwendung nur unter Aufsicht von Erwachsenen. Nur für Freizeitzwecke.

(7) Achtung! Der Zusammenbau ist durch einen Erwachsenen vorzunehmen.

(8)  Achtung! Sturzgefahr. Lassen Sie Kinder unter 36 Monaten nicht unbeaufsichtigt sitzen oder spielen.

(9)  Achtung! Um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt zu versuchen, auf allen Vieren zu krabbeln.


Stand: Januar 2021

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