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Informationen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Uns bei Pinolino ist es wichtig jederzeit verantwortungsvoll und gesetzeskonform zu handeln. Daher haben wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt und Meldekanäle für Hinweisgeber eingerichtet.
 

Welche Verstöße können gemeldet werden? 

Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden: 

  •  Verstöße gegen Strafvorschriften (nach deutschem Recht) 
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. 
  • Alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie 
  •  Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte. 

Interne Meldestelle bei Pinolino: 

Janina Woestmann 


Folgende interne Meldekanäle stehen zur Verfügung: 

Persönlich – per Terminvereinbarung 

Schriftlich – Per Brief oder per E-Mail über compliance@pinolino.de 

 Telefonisch – 0251 239 29 39 

Meldungen können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgegeben werden. 

Achtung! Ein Schutz für Hinweisgeber besteht nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handelt. In solchen Fällen ist der Hinweisgeber nach § 38 HinSchG sogar zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. 


Hinweise zum Datenschutz: Datenschutzinformationen zum Hinweisgeberschutzgesetz


Wir sind für dich da! Du hast Fragen? Wir beraten dich gerne persönlich! Auch wenn du etwas konkretes suchst, wirst du hier vielleicht fündig: