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Garantieerklärung – Pinolino Plus Garantie

Pinolino Kinderträume GmbH


1. Gültigkeit


Diese Garantieerklärung ist ausschließlich gültig für alle Pinolino Produkte (ausgeschlossen Outdoorartikel + Bollerwagen), die ab dem 01.04.2024, unter https://www.pinolino.de/produktregistrierung/ für die Pinolino Plus Garantie registriert wurden.


2. Allgemeines


Die Pinolino Kinderträume GmbH, Sprakeler Str. 397, 48159 Münster gewährt, soweit die Voraussetzungen für den Garantieanspruch (s. Ziffer 3) erfüllt sind, für die erworbenen Produkte eine Pinolino Plus Garantie. Unabhängig davon stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gem. §§ 437 ff. BGB werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder berührt.


3. Voraussetzungen für den Garantieanspruch


Ein Garantieanspruch steht dem Käufer nur dann zu, wenn das Produkt von einer natürlichen Person für private Zwecke direkt von Pinolino oder einem Handelspartner der Pinolino Kinderträume GmbH erworben wurde und ein Garantiezertifikat der Pinolino Kinderträume GmbH vorliegt. Das Garantiezertifikat kann durch eine Registrierung des Produkts für die Pinolino Plus Garantie innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum unter https://www.pinolino.de/produktregistrierung/ kostenfrei erworben werden. Die Garantie gilt nur innerhalb des Gebietes der Europäischen Union.


4. Umfang der Garantie


Die Pinolino Plus Garantie beinhaltet die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf 10 Jahre ab Kaufdatum. Die Rechte der gesetzlichen Sachmängelhaftung gem. §§ 437 ff. BGB bleiben von der Garantie unberührt und können über die Frist gem. § 438 BGB hinaus im v. g. Zeitraum unentgeltlich geltend gemacht werden. Die Rechte aus der Garantie können bei der Pinolino Kinderträume GmbH geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Sachmangels iSd. § 434 BGB. In diesem Fall erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen AGB der Pinolino Kinderträume GmbH (abrufbar unter www.pinolino.de/agb) und im gesetzlichen Umfang die Nachbesserung oder der Austausch des Artikels. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich.


5. Garantieausschlüsse

Alle Outdoor-Produkte und Bollerwagen sind grundsätzlich von der Pinolino Plus Garantie ausgeschlossen. Des Weiteren nicht von der Garantie umfasst sind folgende Umstände und Schäden: 

  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch natürliche Abnutzung, Verschleiß, Überlastung
  • Schäden durch den Einsatz von, vom Hersteller nicht freigegebener, Zubehör-/Ergänzungs- /Anbauteile und Pflegemittel
  • Schäden durch äußere Einflüsse, Ereignisse (z.B. Wasserschaden durch Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen
  • geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind (wie z.B. Geräuschprobleme)
  • Nichtbeachten der Pflege-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäß Gebrauchsanweisung des Herstellers
  • Unvollständige Lieferungen
  • Schäden an Scharnieren

Zudem erlischt die Garantie, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die hierzu vom Hersteller nicht ermächtigt sind. Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Personenschäden und Folgeschäden sowie auf außerhalb des Produktes entstandene Schäden. 

Da die Garantie lediglich für nicht gewerbsmäßige Nutzung bestimmt ist, entfällt die Garantie auch für Produkte die zeitweise in einem gewerblich ausgerichteten Bereich eingesetzt wurden oder einer vergleichbaren Nutzung unterlagen. Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. 

Veräußert der Garantienehmer (Garantienehmer ist ausschließlich der erste das Gerät erwerbende Endverbraucher, nicht jedoch etwaige Zwischenhändler) das registrierte Produkt, erlischt die Garantie am Tag der Veräußerung, da die Garantie nicht übertragbar ist. Ausnahme, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Pinolino Kinderträume GmbH vor, welche die Übertragung der Garantie an den das Gerät erwerbende Endverbraucher bestätigt.


6. Abwicklung und Ausschlussfrist


Ansprüche aus einer Garantieleistung müssen spätestens innerhalb von sechs Monate nach Schadenseintritt und vor jeder Reparatur bei der Firma Pinolino Kinderträume GmbH geltend gemacht werden. Bei der Frist von sechs Monaten handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Ist die Frist verstrichen, ist der Garantieanspruch insoweit unwiederbringlich verfallen.

Der Garantienehmer ist verpflichtet, sämtliche Angaben in Bezug auf die Umstände, die zum Schadensfall geführt haben, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen und bei der Aufklärung der Ursachen mitzuwirken. Werden hierbei fehlerhafte Angaben getätigt, ist der Garantiegeber berechtigt, wegen Verletzung der sich daraus ergebenden Obliegenheitspflichten die Garantieleistung abzulehnen.

 Der Garantienehmer ist zudem verpflichtet, etwaige ausgetauschte Bauteile bis zur endgültigen Regulierung des Garantiefalls oder bis zur schriftlichen Freigabe seitens Pinolino aufzubewahren oder für die Aufbewahrung Sorge zu tragen und bei Aufforderung seitens Pinolino diese zurückzusenden.


7. Anzuwendendes Recht


Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.


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